Zusammenfassung
Hintergrund
Da die Zuschlagsfähigkeit klinischer Obduktionen im Krankenhausstrukturgesetz von der Erreichung einer bestimmten Obduktionsquote abhängen soll, wurde der Ist-Zustand der Obduktionstätigkeit in Deutschland durch eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V. ermittelt.
Material und Methoden
Der Fragebogen umfasste 12 Fragen und wurde an 450 Institute für Pathologie verschickt. Die Rücklaufquote betrug 38 %. Die Daten wurden nach Einrichtungen gruppiert und statistisch ausgewertet.
Ergebnisse
Von 86.416 gemeldeten Obduktionen Erwachsener wurden in 10 Jahren 47 % in Universitätsinstituten, 36 % in Krankenhausinstituten und 17 % in privat geführten Pathologieeinrichtungen durchgeführt. Von 4320 Obduktionen von Kindern und Jugendlichen entfielen auf die verschiedenen Einrichtungen entsprechend jeweils 83 %, 8 % bzw. 9 % und bei 14.047 Fet-Obduktionen jeweils 55 %, 25 % und 20 %. Die absolute Obduktionshäufigkeit ging von 2005 bis 2014 insgesamt um 30 % zurück, wobei eine große Spannweite der Obduktionshäufigkeit vorliegt: universitäre Institute absolut 0‑428, Obduktionsquote 3,4–19,4 %; Krankenhausinstitute absolut 0‑324, Obduktionsquote 1,1–30,8 %; private Institute absolut 0‑268, Obduktionsquote 0,4–5,2 %.
Schlussfolgerung
Bis heute fehlt eine flächendeckende Dokumentation der Obduktionsquoten. Wegen der großen Spannweite der Obduktionszahlen in den verschiedenen Einrichtungen sollten die zum Erreichen der Zuschlagsfähigkeit klinischer Obduktionen geforderten Obduktionsquoten zunächst möglichst niedrig angesetzt werden.
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