Zusammenfassung
Zur Diagnostik mannigfaltiger Hörstörungen werden neben den subjektiven Hörprüfungen v. a. objektive Testverfahren eingesetzt. Zu den objektiven Hörprüfungen gehören die Impedanzmessung mit Tympanometrie und Stapediusreflexmessung, die otoakustischen Emissionen (OAE) sowie die akustisch evozierten Potenziale (AEP). Durch die Einführung von „auditory steady-state responses" (ASSR) und in Verbindung mit statistischen Nachweismethoden kommen objektive Hörverfahren auch beim Neugeborenen-Hörscreening und bei der automatisierten Hörschwellenbestimmung zum Einsatz. Durch die Anwendung der genannten Methoden kann zwischen den verschiedenen Hörstörungen differenziert und der Grad einer Hörminderung bestimmt werden. Bei sorgfältiger Interpretation der Messergebnisse lässt sich mithilfe dieser Verfahren auch eine auditorische Synapto‑/Neuropathie von einer klassischen sensorineuralen Schwerhörigkeit unterscheiden.
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